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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Behandlungsvertrages (AGB)


1.Worauf ist vor Behandlungsbeginn zu achten?

1.1.Ärztliche Verordnung

 

In Österreich ist es aufgrund der rechtlichen Lage notwendig, dass wenn
Sie eine Diagnose aufgrund von Erkrankung/Unfall/Verletzung oder anderen Beschwerden gestellt bekommen haben, eine Überweisung für Osteopathie notwendig ist. 

 

Sollten sie keine Beschwerden haben und eine präventive osteopathische Behandlung wünschen, ist eine Überweisung nicht zwingend erforderlich.

Für Ihre Ergotherapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. 

Diese Verordnung muss neben persönlichen Daten

  • eine medizinische Diagnose

  • die verordnete Behandlung und

  • die Anzahl der Behandlungseinheiten beinhalten.

Die ärztliche Verordnung ist für den Beginn der Behandlung vorausgesetzt, denn ohne diese können ausschließlich präventive Leistungen an Gesunden erbracht werden.

 

1.2.Verrechnung der Behandlungskosten

Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und das für die Behandlung benötigtem Material und werden Ihnen bei Ihrer ersten Einheit bekannt gegeben.

 

Ich habe keinen Kassenvertrag. Sie begleichen die Kosten direkt mit mir als Wahltherapeutin und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweise Rückerstattung, gemäß dem Kassentarif zum Kostenzuschuss, an. (Ergotherapie) 

​Osteopathische Behandlungen werden nur von wenigen Pflichtversicherungen (SVA) teilrefundiert und von Zusatzversicherungen refundiert. Es obliegt Ihrer Verantwortung, sich bei Ihrer Versicherung über die Refundierungsmodalitäten zu informieren.

Für Angaben zum Kostenzuschuss/Kostenersatz kann meinerseits keine Gewährleistung gegeben werden. 

 

1.3. Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers

Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten (Ergotherapie). Dazu benötigen Sie eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung.

 

Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten/des satzungsmäßigen Kostenzuschusses nach erfolgter Durchführung der Behandlung und nach Begleichung der Behandlungskosten aufgrund der gleichzeitig mit der chefärztlich bewilligten Verordnung vorgelegten Honorarnote.

Derzeit ist die Bewilligungsfrist bis auf weiteres ausgesetzt (ÖGK) - Stand. 01.10.2022 (Angabe ohne Gewähr)

1.4. Befunde

Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung, daher werden Sie gebeten zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen. Von bildgebenden Verfahren (Röngten, MRT, CT, Ultraschall, etc.) reicht es, wenn sie den Befund des Arztes mitbringen. 

2. Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?

2.1. Persönliche Einzelbetreuung

Für die Dauer der Behandlung stehe ich Ihnen als Therapeutin, für jegliche fachlichen Fragen zur Verfügung.

 

Wir vereinbaren wichtige Punkte :

  • Behandlungsziel

  • Maßnahmen der Behandlung

  • Behandlungstermine

  • Behandlungsdauer

  • Behandlungsfrequenz

  • Behandlungsumfang

  • Kosten der Behandlung

2.2. Ihre Behandlung

Unsere Leistungen setzen sich aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen zusammen, wie insbesondere

  • persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung

  • behandlungsbezogene Administration, Terminvergabe

  • notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellen Therapiematerials

  • Dokumentation(Krankengeschichte) und gesetzliche 10-jährige Aufbewahrung, wobei Sie jederzeit ein Recht zur Einsichtnahme und Kopie(gegen Kostenersatz) haben

  • bei Bedarf/auf Anfrage : Verfassen von , über die Dokumentation hinaus reichenden, individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelnden Ärztinnen/Arzt, private Versicherungsträger und ähnlichen Stellen

 

Mit Ihrer Unterschrift im Anschluss an einer Behandlungsserie bestätigen Sie die Inanspruchnahme der Behandlung. Dies ist eine Voraussetzung für die Kostentragung durch Ihren Krankenversicherungsträger.

 

2.3. Grundsätze der Behandlung

  • Gesetz: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung. (MTD-Gesetz)

  • Wissenschaft: Ihre Therapeutin orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

  • Selbstbestimmung: Ihr/e Therapeutin unterbreitet Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen abzusprechen.

  • Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie ihrer Therapeutin geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der verordnenden Ärztin/dem verordnenden Arzt als auch den weiteren, von Ihnen genannten und an der Behandlung beteiligen Gesundheitsberufen gewünscht ist. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine weitere Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, wird sich ihre Therapeutin mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die Weitergabe der aus gesetzlichen Gründen verpflichtenden Dokumentation.

2.4. Dokumentation

Ich bin lt. MTD Gesetz zur Dokumentation der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei mir und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.​

3. Was sollten Sie über die Kosten der Behandlung wissen?

3.1. Höhe der Kosten

Die Kosten der Behandlung werden Ihnen zu Beginn der Behandlung mitgeteilt und sind auf meiner aktuellen Website einzusehen.

3.2. Zahlungsmodus

Ich stelle Ihnen im Anschluss an die Behandlung eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlungssitzung aus. Nach Absprache ist das Ausstellen einer Sammelrechnung (zB nach 10 Einheiten) möglich.


Vorerst ist es ausschließlich Barzahlung möglich.


Sollten Sie dieser Forderung nach einmaliger Aufforderung nicht nachkommen sehe ich mich gezwungen eine Mahngebühr für die erste Mahnung auf Euro 20,- , für die zweite Mahnung auf Euro 25,- und für die dritte Mahnung auf Euro 35.- zu bemessen. Die Gesamtkosten der Behandlung ergeben sich daher aus der Honorarforderung zuzüglich etwaiger anfallender Mahnspesen.

4. Was ist Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung?

Ich versuche Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, um gemeinsam den größtmöglichen Behandlungserfolg herbeizuführen. Dennoch ist ihre Mithilfe unerlässlich: 

- geben Sie mir sorgfältige Auskunft über ihren Gesundheitszustand 
- Handlungsanleitungen befolgen, Übungen wiederholen, besprochene
  Handlungen unterlassen 

Erhalte ich den Eindruck, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, werde ich Sie darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung anzubieten.

5. Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?

Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, mir dies unverzüglich – spätestens aber werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin – mitzuteilen. Andernfalls behalte ich mir das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen.

 

Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden. Ausnahme ist wenn sie mir vom selben Tag eine Krankschreibung ihrer Ärtzin/ihres Arztes per

E-mail an manina.labner@aon.at senden.​

6. Wann endet die Behandlung?

​Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue (falls Sie eine Rückerstattung wünschen auch chefärztlich bewilligte) ärztliche Verordnung.

Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen. Sowohl Ihnen, wie auch mir als Therapeutin steht es frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen.

Dasselbe gilt, wenn mir die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe dazu oben).

7. Wie suchen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger um Rückerstattung der tarifmäßigen Behandlungskosten/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an?

Sie reichen die vor Beginn der Behandlung chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung und der von mir ausgestellten Honorarnote bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein und ersuchen um Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Konto oder Postanweisung des gemäß Kassentarif/Satzung des Sozialversicherungsträgers zum Kostenersatz gelangenden Betrages.

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